Für Behörden und SPD

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Schultypus

Wir sind eine Tagessonderschule für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen in den Bereichen Verhalten, Lernen oder Sprache. (Sonderschultyp A).

Nach erfolgter schulpsychologischer Abklärung treffen wir Sie gerne zu einem Austauschgespräch. Senden Sie uns vorgängig das Formular
"Anfrage Schulplatz" an schulleitung@taegerst.ch, damit wir alle notwendigen Informationen für die Prüfung einer allfälligen Aufnahme haben.

Kosten

Die gesamte Leistungsabgeltung der Sonderschule erfolgt gemäss Verordnung über die Finanzierung der Sonderschulung (VFiSo) durch das Volksschulamt.

Gemäss § 64 a. Abs. 1 Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) tragen die Wohngemeinden der Eltern durchschnittlich 65% der Kosten der Sonderschulung gemäss § 36 Abs. 1 lit. a-c VSG. Der Gemeindeanteil pro platzierter Sonderschülerin oder pro platziertem Sonderschüler wird gemäss VFiSo vom Volkschulamt ermittelt und der Gemeinde in Rechnung gestellt.

Die Schulgemeinde kann den Eltern die vom Kanton festgelegten Verpflegungsbeiträge bei auswärtiger Sonderschulung gemäss § 11 Abs. 3 des Volksschulgesetzes verrechnen.

Bei ausserkantonalen Platzierungen gelten die Regelungen der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE). Platzanfragen aus der Versorgerregion der Bezirke Horgen, Affoltern und Dietikon sowie aus dem Kanton Zürich haben Vorrang.

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